Besoldungstabellen Bayern ab 2023
Inkrafttreten ab 1. Januar 2023
Der Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CDU) hat die Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Oktober 2024 angepasst.
Inhalte der Anpassung
Die neuen Besoldungstabellen basieren auf der aktuellen Fassung der Anlage 5 zum Bundesbesoldungsgesetz, die ab April 2023 gültig ist. Die bisherige Anlage 5 wurde auf die Anlage 11 übertragen und inhaltsgleich übernommen.
Die Anpassungen betreffen alle Besoldungsgruppen und beinhalten sowohl lineare Erhöhungen als auch Änderungen in den Stufenzuordnungen.
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